Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schwáb és Társa Kft. – Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmers
Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“)

DIESE AGB GELTEN AUSSCHLIESSLICH FÜR VERTRAGSVERHÄLTNISSE, IN DENEN DIE SCHWÁB ÉS TÁRSA KFT. ALS UNTERNEHMER DRUCKDIENSTLEISTUNGEN ERBRINGT UND/ODER DRUCKPRODUKTE PLATZIERT.

1. Unternehmer
1.1. Schwáb és Társa Kft. (Sitz: 2000 Szentendre, Vadőr u. 12., Firmenbuchnummer: Cg. 13-09-119090, Steuernummer: 10841066-2-13, E-Mail: info@schwabestarsa.hu, Geschäftsführer: Attila Schwáb), als Unternehmer (nachfolgend: „Unternehmer“).

2. Auftraggeber
2.1. Der Unternehmer wird von einer natürlichen oder juristischen Person mit der Herstellung von Druckprodukten und/oder der Platzierung von Druckprodukten beauftragt, nachfolgend: „Auftraggeber“.
Unternehmer und Auftraggeber werden gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.

3. Präambel
3.1. Der Auftraggeber übermittelt dem Unternehmer eine auftragsbezogene Bestellung mit technischen Spezifikationen betreffend der zu fertigenden Druckprodukte sowie sonstigen damit zusammenhängenden oder eigenständigen Arbeiten und Dienstleistungen (persönlich, per Fax oder E-Mail), nachfolgend: „Bestellung“.

3.2. Die Bestellungen sind untrennbarer Bestandteil dieser AGB.

4. Angebot
4.1. Der Unternehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang der Angebotsanfrage ein schriftliches Angebot (persönlich, per Fax oder E-Mail) zu unterbreiten (nachfolgend: „Angebot“).

5. Auftragserteilung
5.1. Im Falle der Annahme des Angebots sendet der Auftraggeber dem Unternehmer eine schriftliche Bestellung (persönlich oder per E-Mail). In der Bestellung ist auf die Angebotsnummer zu verweisen und eine eigene Referenznummer anzugeben, welche der Unternehmer in allen weiteren an den Auftraggeber ausgestellten Dokumenten zu verwenden hat.

6. Auftragsbestätigung
6.1. Der Unternehmer bestätigt innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung schriftlich die Auftragsannahme. Die Bestätigung enthält Angaben zur Stückzahl, Ausführung, erforderlichen Arbeitsschritte gemäß Technologie, Liefertermin, Nachbearbeitung, Produktpreis sowie sonstige Kosten.

6.2. Eine Bestellung ist nur dann gültig, wenn sie vom Unternehmer bestätigt wurde. Der Unternehmer akzeptiert eine Bestellung nur, wenn sie die Formulierung „Ich nehme das Angebot an“ oder eine sinngemäße Erklärung enthält. Eine Bestellung ist auch dann gültig, wenn sie keine vollständigen Angaben zum Auftraggeber enthält oder nicht von einer zeichnungsberechtigten Person laut Handelsregister erteilt wurde. Mit der Bestätigung kommt ein Einzelvertrag mit dem im Angebot angegebenen Inhalt zustande.

6.3. Der Unternehmer akzeptiert Bestellungen nur von vertretungsberechtigten Personen des Auftraggebers oder Personen, die laut ungarischem Bürgerlichen Gesetzbuch (Gesetz V von 2013, nachfolgend: „Ptk.“) als solche gelten. Laut § 6:18 Abs. (2) Ptk. gilt eine Person auch dann als Vertreter, wenn ihr Verhalten und das Verhalten des Vertretenen dies begründet. Geht die Bestellbestätigung von derselben E-Mail-Adresse ein, an die das Angebot gesendet wurde, so gilt der Vertrag als wirksam zustande gekommen.

6.4. Mit der Übermittlung der Bestellung an den Unternehmer erklärt der Auftraggeber, dass er die AGB zur Kenntnis genommen hat, diese ausdrücklich akzeptiert und sie als für sich verbindlich anerkennt.

6.5. Abweichungen von den AGB bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. In Ermangelung einer solchen gilt ausschließlich der Inhalt der AGB.

7. Inhalt der Bestellung – Technische Spezifikation
7.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Unternehmer alle für die Durchführung der Bestellung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Besonders wichtig ist die Angabe des Namens und der Eigenschaften der digitalen Grafikdatei sowie deren exakter Speicherort (Ordner/Laufwerk/Speichermedium/Server).

7.2. Der Auftraggeber muss für das bestellte visuelle Kommunikationsdruckerzeugnis die genaue und eindeutige Bezeichnung des Auftrags, die bestellte Menge (Stück, Bogen, Exemplare, Seitenumfang usw.) sowie die Oberfläche/Größe der Arbeit angeben. Ferner sind die Merkmale des Bedruckstoffs (genauer Typ, Gewicht, Dicke usw.) und alle weiteren relevanten Merkmale anzugeben, die für die Herstellung des Druckprodukts in der gewünschten Qualität notwendig sind.

7.3. Der Auftraggeber muss für jeden Auftrag die Details der Weiterverarbeitung/Buchbindearbeiten angeben (Ösen, Schweißen, Randverstärkung, Nähen, Laminieren, Lackieren, Kaschieren, Applikation, Zuschnitt, Platzierung, Verpackung usw.). Besondere Beachtung gilt der Produktions- und Lieferfrist, dem Lieferort sowie der benannten verantwortlichen Partei für die Lieferung.

7.4. Der Unternehmer geht grundsätzlich davon aus, dass der Auftraggeber mit den drucktechnischen Anforderungen und Produktionsprozessen für das bestellte Produkt vertraut ist. In der Bestellung ist die gewünschte technische Umsetzung (z. B. Outdoor-/Indoor-Qualität, Drucktechnologie) eindeutig anzugeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Wunsch vollständige Aufklärung vom Unternehmer einzufordern.

7.5. Für Schäden, die aus der Nichteinhaltung von Punkt 7.4 resultieren, haftet allein der Auftraggeber.

8. Ausführung
8.1. Der Unternehmer arbeitet auf Basis der vom Auftraggeber übergebenen oder genehmigten Grafikdokumentation (nachfolgend: „Grafikdokumentation“).

8.2. Der Auftraggeber übergibt dem Unternehmer zusammen mit der Bestellung die zur Produktion erforderliche Grafikdokumentation in digitaler Form (Datei) sowie ggf. mit Farbmuster/Proof/Chromalin usw. Wird diese nicht gleichzeitig mit der Bestellung bereitgestellt, muss die Übergabe spätestens bis zum im Auftrag angegebenen Termin erfolgen. Bei Fristüberschreitung entfällt die Verpflichtung zur Leistung durch den Unternehmer. Zwischen Übergabetermin der Grafikdatei und Produktionsbeginn müssen mindestens 24 Stunden liegen.

8.3. Eine verspätet eingereichte Grafikdokumentation, die zur Aufhebung der Bestellung führt, wird vom Unternehmer nur dann erneut bearbeitet, wenn ein neuer, schriftlich vereinbarter Termin von beiden Seiten bestätigt wurde.

8.4. Der Unternehmer prüft, ob die übergebene digitale Grafikdokumentation sowie sonstige Grafiken des Auftraggebers für den Druck, die Reproduktion oder Weiterverarbeitung geeignet sind. Ist das nicht der Fall, kann der Unternehmer den Auftrag ablehnen.

8.5. Falls der Unternehmer den Auftrag aus beliebigem Grund nicht erfüllen kann, ist er verpflichtet, dies dem Auftraggeber innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Auftragseingang schriftlich mitzuteilen (persönlich oder per E-Mail).

8.6. Sind die vom Auftraggeber gelieferten digitalen Grafikdateien ungeeignet und wünscht der Auftraggeber deren Überarbeitung durch den Unternehmer, so trägt der Auftraggeber die dafür anfallenden Kosten. Der Unternehmer ist nicht verpflichtet, die Bestellung zu bestätigen, solange keine schriftliche Einigung über die Kosten der Nachbearbeitung erzielt wurde.

8.7. Der Unternehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Subunternehmer und/oder Erfüllungsgehilfen einzusetzen und kann auch vermittelnde Dienstleistungen erbringen.

8.8. Der Ort der quantitativen und qualitativen Abnahme ist die in der Bestellung genannte Adresse des Auftraggebers, sofern der Unternehmer die Lieferung mit eigenen oder gemieteten Transportmitteln gegen Entgelt durchführt. Andernfalls ist der Ort die Geschäftsadresse des Unternehmers: 1046 Budapest, Kiss Ernő u. 3/a, Tür Nr. 116.

8.9. Nimmt der Auftraggeber die Ware nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Fertigstellung durch den Unternehmer ab, ist dieser berechtigt, den vollen Kaufpreis sowie Lagerkosten (abhängig von der Produktgröße: 2.000–10.000 HUF/Tag + MwSt.) und sonstige entstandene Kosten in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber erkennt ausdrücklich an, dass er über diese Regelung informiert wurde und dass diese Bestandteil des Vertrags ist.

8.10. Die Druckprodukte gelten als vertragsgemäß, wenn bei einer Stichprobenprüfung nicht mehr als 2,5 % fehlerhafte Exemplare festgestellt werden, sofern keine abweichende Norm gilt.

8.11. Mit der Abnahme bestätigt der Auftraggeber, dass das Druckprodukt der vereinbarten Qualität entspricht und er mit den technischen Eigenschaften vertraut ist.

8.12. Enthält das Druckprodukt bei Lieferung versteckte Mängel, die bei der Abnahme nicht erkennbar waren, muss der Auftraggeber innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung den Mangel schriftlich (persönlich oder per E-Mail) anzeigen. Der Unternehmer ist berechtigt, die Reklamation zu prüfen, wozu das Produkt in unverändertem Zustand aufzubewahren und der Zugang zum Lagerort zu gewähren ist. Der Unternehmer verpflichtet sich, bei berechtigter Reklamation den Fehler binnen 3 Tagen zu beheben oder das Produkt neu zu produzieren.

9. Platzierung
9.1. Der Auftraggeber kann auch die Platzierung der Druckprodukte beim Unternehmer in Auftrag geben („Platzierungsauftrag“). Dabei sind produktspezifische Angaben (Anzahl, Größe, Zielort, Dauer) schriftlich (persönlich oder per E-Mail) zu übermitteln. Der Unternehmer erklärt binnen 3 Arbeitstagen, ob und unter welchen Bedingungen er die Platzierung durchführen kann. Erfolgt die Platzierung durch den Unternehmer, so wird die Leistung nach Sichtprüfung, Protokoll oder Foto und Vorlage der Verträge über die Platzierungsflächen bestätigt und abgerechnet.

9.2. Der Unternehmer kann einen Platzierungsauftrag ablehnen.

9.3. Erfolgt die Platzierung durch den Auftraggeber oder in dessen Auftrag, haftet dieser allein für Schäden infolge unsachgemäßer oder unbefugter Platzierung.

9.4. Mit Annahme der AGB bestätigt der Auftraggeber, vom Unternehmer über die sachgemäße Platzierung informiert worden zu sein.

9.5. Gehen Druckprodukte infolge fehlerhafter Platzierung durch den Auftraggeber in ihrem kommerziellen oder visuellen Wert verloren, übernimmt der Unternehmer hierfür keine Haftung.

9.6. Wird die Platzierung vom Unternehmer abgelehnt oder nur zu Bedingungen angeboten, die für den Auftraggeber nicht akzeptabel sind, und wird der Auftrag daher an Dritte vergeben, haftet der Unternehmer nicht für daraus resultierende Schäden oder Wertverluste.

9.7. Für Schäden aufgrund höherer Gewalt oder außerhalb des Einflussbereichs der Parteien, die mit der Platzierung oder deren Verzögerung zusammenhängen, haftet der Auftraggeber.

9.8. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Platzierungsort vorab zu besichtigen und dessen Eignung gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu prüfen. Der Unternehmer übernimmt keine Gewähr für die Tauglichkeit der Platzierungsfläche und haftet nicht für Handlungen Dritter oder Schäden außerhalb seines Einflusses.

9.9. Der Unternehmer haftet nicht für Schäden oder entgangenen Gewinn, die dem Auftraggeber infolge fehlerhafter Ausführung entstehen, sofern diese nicht das bestellte Druckprodukt selbst betreffen.

0. Weisungsrecht des Auftraggebers
10.1. Während der Durchführung des Auftrags ist der Unternehmer verpflichtet, den Weisungen des Auftraggebers zu folgen. Für Schäden, die auf fehlerhafte Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, übernimmt der Unternehmer keine Haftung.

10.2. Der Unternehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die den Erfolg oder die fristgerechte Durchführung des Auftrags gefährden oder behindern könnten. Unterlässt er diese Mitteilung, haftet er für den daraus entstehenden Schaden.

10.3. Gibt der Auftraggeber eine zur Produktion ungeeignete Grafikdokumentation oder eine untaugliche oder unsachgemäße Anweisung, ist der Unternehmer verpflichtet, ihn darauf hinzuweisen. Besteht der Auftraggeber trotz Warnung auf der Ausführung oder liefert keine geeignete Grafikdokumentation bzw. fordert die Herstellung gemäß der ursprünglichen Unterlagen, ist der Unternehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Aus diesem Rücktritt entstehende Schäden beim Auftraggeber oder Dritten begründen keine Haftung des Unternehmers.

10.4. Besteht der Auftraggeber auf der Umsetzung mit den ungeeigneten Grafikdaten oder nach fehlerhafter Anweisung, erfolgt die Ausführung auf Risiko des Auftraggebers. Der Unternehmer übernimmt in diesem Fall keinerlei Haftung, und für alle daraus entstehenden Schäden haftet allein der Auftraggeber.

11. Erklärungen und Haftung
11.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, gleichzeitig mit der Auftragserteilung schriftlich zu erklären, ob die Voraussetzungen gemäß § 3 Abs. 9 lit. f des Gesetzes Nr. LXXXV von 2011 über die Umweltproduktgebühr vorliegen. Unterlässt er dies, haftet er für alle daraus resultierenden Schäden (insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Zahlung der Produktgebühr).

11.2. Der Unternehmer erklärt, dass er gemäß § 3 Abs. 3 des Gesetzes Nr. XXII von 2014 über die Werbesteuer im betreffenden Steuerjahr nicht zur Zahlung von Werbesteuer verpflichtet ist.

11.3. Die Parteien halten fest, dass die Mitarbeiter des Unternehmers, die Bestellungen entgegennehmen und ausführen, nur den Inhalt der Bestellungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit dem Auftraggeber kennen. Sie kennen daher weder die Tätigkeit des Auftraggebers noch sonstige damit verbundene Umstände. Der Unternehmer kann keine Verantwortung für Umstände übernehmen, die außerhalb der Druckdienstleistung und Platzierung beim Auftraggeber liegen.

11.4. Darüber hinaus vereinbaren die Parteien, jegliche Haftung des Unternehmers für entgangenen Gewinn, Verluste an Einsparungen oder Schädigung des guten Rufs des Auftraggebers auszuschließen – auch dann, wenn der Unternehmer von der Möglichkeit solcher Schäden Kenntnis gehabt haben sollte.

12. Urheberrechte
12.1. Die Urheberrechte an den dem Unternehmer übergebenen Materialien liegen beim Auftraggeber. Der Unternehmer übernimmt keine Haftung für Ansprüche Dritter in Bezug auf Urheber-, Eigentums- oder Persönlichkeitsrechte im Zusammenhang mit dem gefertigten Druckprodukt. Der Auftraggeber haftet vollumfänglich dafür, dass die übergebene Grafikdokumentation frei von urheberrechtlichen Ansprüchen Dritter ist und keine Persönlichkeitsrechte verletzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Unternehmer schadlos zu halten, falls Dritte wegen der Grafikdokumentation urheberrechtliche und/oder persönlichkeitsrechtliche Ansprüche geltend machen.

13. Vergütung
13.1. Für die Erfüllung des Auftrags steht dem Unternehmer ein Honorar („Unternehmerhonorar“) in der im Angebot festgelegten Höhe zu. Dieses umfasst die mit der Leistungserbringung verbundenen Kosten. Darüber hinaus kann der Unternehmer Ersatz für weitere, mit der Auftragserfüllung verbundene, zusätzliche Kosten verlangen.

13.2. Nach Erfüllung des Auftrags ist der Unternehmer berechtigt, auf Grundlage einer Leistungsbestätigung, eines Empfangsbelegs oder Lieferscheins eine Rechnung zu stellen. Auch ohne Leistungsbestätigung ist der Unternehmer berechtigt, eine Rechnung zu stellen, sofern das Druckprodukt in der bestellten Qualität, Menge und zum vereinbarten Termin geliefert wurde.

13.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag per Überweisung auf das Konto des Unternehmers bis zum in der Rechnung genannten Fälligkeitsdatum zu begleichen.

13.4. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen behält sich der Unternehmer das Recht vor, die weitere Vertragserfüllung auszusetzen, bis die offene Forderung beglichen ist. Aus der Aussetzung der Leistung erwächst dem Auftraggeber kein Schadensersatzanspruch.

13.5. Im Falle verspäteter Zahlung ist der Unternehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 6:155 Abs. (1) des ungarischen BGB sowie eine Pauschale von 40 EUR gemäß § 3 Abs. (1) des Gesetzes IX von 2016 über die Inkassopauschale zu erheben. Die Forderungen werden ab dem Eintritt des Verzugs fällig.

13.6. Solange der Auftraggeber das Unternehmerhonorar, die Verzugszinsen gemäß Punkt 13.5 sowie die Inkassopauschale nicht beglichen hat, kann er keine Ansprüche auf Gewährleistung gemäß Punkt 14 geltend machen.

13.7. Der Auftraggeber akzeptiert, dass der Unternehmer elektronische Rechnungen ausstellt.

14. Garantiebedingungen
14.1. Der Unternehmer übernimmt für die hergestellten Druckprodukte ausschließlich eine Farbbeständigkeitsgarantie. Die allgemeine Farbbeständigkeit für die wichtigsten Standardprodukte bei Außenanwendung beträgt:

  • PVC-Plane: 36 Monate

  • Mesh-Gewebe: 36 Monate

  • Selbstklebefolie: 24 Monate

  • Papier: 6 Monate

Längere Farbbeständigkeit kann nur mit präzisen Zusatzinformationen individuell vereinbart werden.

14.2. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass leichte Farbabweichungen durch Unterschiede in Drucktechnologien und Grafikformaten entstehen können. Wenn der Auftraggeber dem Unternehmer ein Farbmuster (Proof, Chromalin, Pantone-Code) zur Verfügung stellt, wird ein möglichst ähnlicher Farbton entsprechend dem jeweiligen Material und Farbprofil ausgewählt. Ohne Farbmuster übernimmt der Unternehmer keinerlei Farbverbindlichkeitsgarantie. Der Druck erfolgt dann gemäß den Standardeinstellungen der Druckmaschine.

14.3. Im Falle fehlerhafter Leistung übernimmt der Unternehmer ausschließlich die Nachbesserung oder – wenn möglich – Neuproduktion des fehlerhaften Druckprodukts. Eine sonstige finanzielle Entschädigung oder Rückerstattung ist ausgeschlossen.

15. Kündigung
15.1. Der Unternehmer ist berechtigt, den Werkvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen – ohne jegliche Schadenersatzpflicht –, wenn:

a) der Auftraggeber eine Pflicht aus diesen AGB oder einer anderen Vereinbarung zwischen den Parteien verletzt oder ein Recht des Unternehmers missachtet;
b) gegen den Auftraggeber ein Insolvenz-, Zwangsliquidations-, Auflösungs-, Vollstreckungs-, Vergleichs- oder sonstiges Verfahren zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit eingeleitet wird.

Im Falle einer fristlosen Kündigung werden sämtliche Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers sofort fällig.

16. Schlussbestimmungen

16.1. In allen Fällen, in denen diese AGB für die Wirksamkeit der Erklärungen der Parteien die Schriftform vorschreiben, gilt als schriftliche Erklärung auch eine E-Mail, ein postalisches Schreiben oder ein persönlich übergebenes Dokument. Der Unternehmer akzeptiert Erklärungen, die an die in Punkt 1 dieser AGB angegebenen Kontaktdaten gesendet werden. Eine schriftliche Erklärung gilt mit Zustellung als wirksam. Wenn ein postalisches Schreiben ordnungsgemäß versendet wurde, gilt es am fünften Werktag nach Absendung als zugestellt – selbst wenn es nicht tatsächlich zugestellt werden konnte oder dem Empfänger nicht bekannt wurde.

16.2. Höhere Gewalt ist jedes Ereignis, das außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegt (z. B. Naturkatastrophen, Brände, Explosionen, Streiks usw.) und die Vertragserfüllung beeinträchtigt. Als höhere Gewalt gelten insbesondere auch Störungen aufgrund von Fehlern im Telekommunikationsnetz. Tritt höhere Gewalt ein, müssen sich die Parteien unverzüglich schriftlich darüber informieren. In dieser Mitteilung ist der genaue Grund sowie die voraussichtlichen Auswirkungen auf die Vertragserfüllung anzugeben. Verzögert sich die Erfüllung des Vertrags aufgrund höherer Gewalt um mehr als eine Woche, sind die Parteien verpflichtet, die erforderlichen Änderungen des Vertrags einvernehmlich zu verhandeln. Kommt innerhalb einer Woche keine Einigung zustande, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines Rücktritts wegen höherer Gewalt trägt jede Partei ihre etwaigen Schäden und Kosten selbst.

16.3. Der Unternehmer behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern.

16.4. Für alle in diesen AGB nicht geregelten Fragen gelten die einschlägigen Vorschriften des ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Ptk.). Die Vertragspartner verpflichten sich zur Zusammenarbeit während der Vertragserfüllung, zur gegenseitigen Information und zur bevorzugten Beilegung etwaiger Streitigkeiten im Wege einer gütlichen Einigung. Für Streitigkeiten vereinbaren die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit des Zentrumsbezirksgerichts Buda (Budai Központi Kerületi Bíróság).

Der Auftraggeber nimmt die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis und akzeptiert sie mit Erteilung der Bestellung.

Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, dass der Unternehmer ihn über die Punkte 8.9., 9.4., 9.9., 11.3., 11.4., 12.1., 13.4., 13.6. und 15 dieser AGB gesondert informiert hat und er die darin enthaltenen Bedingungen als verbindlich anerkennt.